Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Veranstaltungen, Saalreservierungen, Catering und gastronomische Leistungen von Millennium Place.
Stand: 15. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen, die Überlassung von Räumen, Catering- sowie gastronomische Leistungen von Millennium Place. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist:
Said Zorhab Faqiri (Millennium Place), Einzelunternehmen
Kolpingstraße 5, 65391 Lorch am Rhein
Telefon: +49 151 74313645 · E-Mail: zfaqiri@gmx.de
(nachfolgend „Millennium Place").
§ 3 Leistungen von Millennium Place
Millennium Place erbringt Leistungen in den Bereichen Eventlocation, Restaurant/Steakhouse und Catering. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung und etwaigen Anlagen.
§ 4 Anfrage und Vertragsschluss
Angebote von Millennium Place sind freibleibend. Anfragen des Kunden stellen noch keine verbindliche Buchung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Buchung durch Millennium Place (auch per E-Mail) zustande.
§ 5 Veranstaltungsbuchungen
Für Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern, Galas, Konferenzen, private Feiern) gelten der vereinbarte Termin, die Räumlichkeiten und der bestätigte Leistungsumfang als verbindlich. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Abstimmung und Bestätigung in Textform.
§ 6 Reservierungen Restaurant
Tischreservierungen im Restaurant werden mit der Bestätigung durch Millennium Place verbindlich. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage kann für reservierte Tische ein angemessenes Ausfallentgelt berechnet werden.
§ 7 Catering-Leistungen
Catering-Leistungen richten sich nach dem vereinbarten Menü, der Personenzahl und dem Leistungsort. Speisen und Getränke werden grundsätzlich ausschließlich durch Millennium Place gestellt; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug zu den in der Rechnung genannten Fristen zu zahlen.
§ 9 Anzahlungen
Mit verbindlicher Buchung einer Veranstaltung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Endbetrag angerechnet.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
Tritt der Kunde von einer verbindlichen Buchung zurück, werden folgende Stornogebühren – bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis – fällig:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 90 Tage vor der Veranstaltung | 50 % |
| 89 bis 30 Tage vor der Veranstaltung | 75 % |
| weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung | 100 % |
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Millennium Place kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Millennium Place bleibt vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen. Stornierungen bedürfen der Textform.
§ 11 Widerrufsrecht / Ausschluss des Widerrufsrechts
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungs- und Cateringbuchungen mit festem Termin. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Verbraucherinformationen.
§ 12 Änderungen der Teilnehmerzahl
Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt verbindlich mitzuteilen. Erhöhungen bedürfen der Zustimmung von Millennium Place; Reduzierungen nach der verbindlichen Mitteilung berechtigen nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.
§ 13 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Planung erforderlichen Angaben rechtzeitig bereit, teilt relevante Allergien und Unverträglichkeiten vorab mit und sorgt dafür, dass seine Gäste die Hausordnung sowie die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (insbesondere das Verbot der Abgabe von Alkohol an Minderjährige) einhalten.
§ 14 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude, Inventar und Ausstattung, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden. Mitgebrachte Dekoration ist nach Abstimmung zulässig, muss brandschutzrechtliche Vorgaben einhalten und nach der Veranstaltung vollständig entfernt werden.
§ 15 Haftung von Millennium Place
Millennium Place haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehaftet. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen) sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit, soweit die Erfüllung unmöglich wird. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 17 Bild- und Videoaufnahmen
Im Rahmen von Veranstaltungen können durch Millennium Place oder beauftragte Dritte Bild- und Videoaufnahmen erstellt werden. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen. Der Kunde informiert seine Gäste über etwaige Aufnahmen; ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 19 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Millennium Place ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.